Krankheit
Sekundarstufe 1 (Jg. 5 - 10)
Entschuldigung bei Krankheit regulär
Die Schulordnung der Edith-Stein-Schule besagt:
Bei Erkrankungen ist der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin spätestens nach 3 Tagen zu informieren. Nach einer Erkrankung ist umgehend eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. In begründeten Fällen kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden; die Kosten hierfür trägt der Schüler/die Schülerin.
Sekundarstufe 1 (Jg. 5 - 10)
Entschuldigung bei Krankheit am Tag einer Leistungsfeststellung
[siehe „Entschuldigung bei Krankheit regulär“]
Sekundarstufe 2 (Jg. 11 - 13)
Entschuldigung bei Krankheit regulär
Die Schülerinnen und Schüler der E- und Q-Phase entschuldigen sich selbstständig schriftlich mit Begründung innerhalb von 3 Tagen/bei nächster Gelegenheit bei ihren jeweiligen Kursleitungen.
Volljährige Schülerinnen und Schüler können selbst unterschreiben.
Sekundarstufe 2 (Jg. 11 - 13)
Entschuldigung bei Krankheit am Tag einer Leistungsfeststellung
[folgt]
Edith-Stein-Schule
Gravenbruchweg 27
63069 Offenbach am Main
Tel.: 069 / 80 65 – 26 58