Krankheit

Sekundarstufe 1 (Jg. 5 - 10)

Entschuldigung bei Krankheit regulär

Die Schulordnung der Edith-Stein-Schule besagt:

Bei Erkrankungen ist der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin spätestens nach 3 Tagen zu informieren. Nach einer Erkrankung ist umgehend eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. In begründeten Fällen kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden; die Kosten hierfür trägt der Schüler/die Schülerin.

Sekundarstufe 1 (Jg. 5 - 10)

Entschuldigung bei Krankheit am Tag einer Leistungsfeststellung

[siehe „Entschuldigung bei Krankheit regulär“]

Sekundarstufe 2 (Jg. 11 - 13)

Entschuldigung bei Krankheit regulär

Die Schülerinnen und Schüler der E- und Q-Phase entschuldigen sich selbstständig schriftlich mit Begründung innerhalb von 3 Tagen/bei nächster Gelegenheit bei ihren jeweiligen Kursleitungen.

Volljährige Schülerinnen und Schüler können selbst unterschreiben.

Sekundarstufe 2 (Jg. 11 - 13)

Entschuldigung bei Krankheit am Tag einer Leistungsfeststellung

[folgt]

Edith-Stein-Schule

Gravenbruchweg 27

63069 Offenbach am Main

Tel.: 069 / 80 65 – 26 58